Italiens Verfahren für den Bonus für digitale Exporte Plus (Bonus Export Digitale Plus) für 2024

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  1. Einführung
  2. Was ist der Bonus für digitale Exporte Plus?
  3. Wer hat Anspruch auf den Bonus für digitale Exporte Plus?
  4. Wie beantrage ich den Bonus für digitale Exporte Plus?

Mit dem Dekret des Generaldirektors von ICE/Agentur Nr. 21/21 wurde am 25. November 2021 der Bonus für digitale Exporte eingeführt. Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und die italienische Agentur für Handel und Investitionen (Agenzia ICE) haben die Initiative gefördert und Invitalia verwaltet sie mit dem Ziel, Kleinst- und Kleinunternehmen im Fertigungssektor zu ermutigen, digitale Aktivitäten zur Internationalisierung einzuführen. Ursprünglich wurden 4.000 € ausgezahlt. Im Jahr 2024 stieg die Auszahlung mit der Einführung des Bonus für digitale Exporte Plus auf 10.000 €. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Vorteile der Bonus für digitale Exporte bietet, wer davon profitieren kann und wie Sie ihn beantragen können.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was ist der Bonus für digitale Exporte Plus?
  • Wer hat Anspruch auf den Bonus für digitale Exporte Plus?
  • Wie beantrage ich den Bonus für digitale Exporte Plus?

Was ist der Bonus für digitale Exporte Plus?

Der Bonus für digitale Exporte Plus (Bonus Export Digitale Plus) ist eine Initiative des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit (MAECI) und der Agenzia ICE, um Kleinst- und Kleinunternehmen in der Fertigung bei der digitalen Internationalisierung zu unterstützen.

Es handelt sich um einen Zuschuss, den Unternehmen nicht zurückzahlen müssen und der gemäß der „De-minimis“-Regelung in folgender Höhe gewährt wird:

– 10.000 € für italienische Kleinst- und Kleinunternehmen in der Fertigung, sofern ihre Ausgaben mindestens 12.500 € betragen (ohne USt.)
- 22.500 € für Netzwerke und Konsortien, sofern ihre Ausgaben mindestens 25.000 € betragen (ohne USt.)

Der Bonus deckt die Kosten für den Erwerb digitaler Exportlösungen von Unternehmen, die im speziellen Lieferantenregister gelistet sind. Förderfähige Tätigkeiten:

  • E-Commerce-Systeme und verwandte Dienste
  • Strategien für Kommunikation, Information und Promotion auf digitalen Exportkanälen
  • Digitales Marketing mit Fokus auf den Ausbau internationaler Aktivitäten
  • Dienste für Content-Management-Systeme (CMS)
  • Kosten für die Einrichtung von ausgehenden E-Commerce-Systemen, Websites und mobilen Apps,
  • einschließlich Investitionen zur Synchronisierung mit internationalen Marktplätzen, die von Drittanbietern angeboten werden
  • Kosten für Abonnements von SaaS-Plattformen für Sichtbarkeitsmanagement und Content-Marketing als Tools zur Unterstützung des Exportprozesses
    – Beratung bei der Entwicklung von Organisations- und Personalprozessen zur Erhöhung der Präsenz in ausländischen Märkten
  • Modernisierung der Hardware, die für die Entwicklung dieser Prozesse erforderlich ist

Unternehmen erhalten den Bonus für digitale Exporte Plus, nachdem sie Spesenabrechnungen bei zugelassenen Anbietern von digitalen Exportlösungen eingereicht haben. Das MAECI und die Agenzia ICE akzeptieren jedoch nur Spesenabrechnungen in elektronischer Form von Lieferanten, die im zugelassenen Register aufgeführt sind, nachdem das Unternehmen den Bonus beantragt hat.

Der Bonus für digitale Exporte Plus hilft Kleinst- und Kleinunternehmen, ihre Reichweite auf internationale Kundschaft auszudehnen, unter anderem durch die Registrierung bei Marktplätzen und Plattformen. Für Unternehmen sind diese Tools wichtig, um ihren Betrieb auszubauen. Wenn Sie einen Marktplatz oder eine Plattform betreiben, können Ihnen Lösungen wie Stripe Connect dabei helfen, das Onboarding von Nutzer/innen zu beschleunigen, Zahlungen zu integrieren und Ihren Umsatz zu steigern, indem Sie Stripe-Finanzdienstleistungen wie Online- und persönliche Zahlungen, Sofortüberweisungen, Rechnungsstellung, Kartenausstellung, Umsatzsteuereinzug und mehr anbieten.

Wer hat Anspruch auf den Bonus für digitale Exporte Plus?

In Italien niedergelassene Kleinst- und Kleinunternehmen in der Fertigung, einschließlich solcher, die in Netzwerken oder Konsortien organisiert sind, haben Anspruch auf den Bonus für digitale Exporte Plus. Antragstellende Unternehmen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen weniger als 50 Mitarbeiter/innen und einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von nicht mehr als 10 Millionen Euro haben.
  • Sie müssen einen eingetragenen Sitz, eine operative Zentrale und eine Produktionsstätte in Italien haben.
  • Sie müssen im Fertigungssektor mit dem primären ATECO-Code C tätig sein.
  • Sie müssen regelmäßige Sozialversicherungsbeiträge leisten.
  • Sie müssen ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen.
  • Sie müssen Aktivstatus haben und im Unternehmensregister eingetragen sein.
  • Sie dürfen die Deckung der Ausgaben durch den Zuschuss oder eine andere öffentliche Förderung noch nicht erhalten oder beantragt haben.

Begünstigte, die im Rahmen des vorherigen Bonusprogramms für digitale Exporte Unterstützung erhalten haben, können nur dann den Zuschuss beantragen, wenn sie das Verfahren abgeschlossen und die erforderlichen Berichte fristgerecht eingereicht haben.

Einzelpersonen, denen der Bonus für digitale Exporte zuvor gewährt wurde und denen dieser aufgrund von Abschreibungen oder Nichteinreichung von Berichten entzogen wurde bzw. bei denen er verfallen ist, sind von diesem Beitrag ausgeschlossen.

Das MAECI und die Agenzia ICE haben außerordentliche Maßnahmen ergriffen, um Unternehmen in den von den Überschwemmungen im Jahr 2023 betroffenen Gebieten wie folgt zu unterstützen:

  • In den im Mai 2023 überschwemmten Gebieten in der Emilia-Romagna, den Marken und der Toskana haben das MAECI und die Agenzia ICE eine Rücklage in Höhe von 3 Mio. € bereitgestellt.
  • In den Gebieten, die im November 2023 in der Toskana aufgrund der außergewöhnlichen Wetterereignisse, die am 2. November 2023 begannen, überschwemmt wurden, stellten das MAECI und die Agenzia ICE einen zusätzlichen Fonds in Höhe von 1,5 Millionen € bereit.

Wie beantrage ich den Bonus für digitale Exporte Plus?

Die Bewerbungsfrist für den Bonus für digitale Exporte Plus 2024 ist am 12. April 2024 abgelaufen. Um zu erfahren, ob der Bonus für digitale Exporte im Jahr 2025 wieder verfügbar sein wird, empfehlen wir Ihnen, regelmäßig die Websites des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit, der Agenzia ICE oder von Invitalia zu besuchen.

Zu Informationszwecken wird das Antragsverfahren im Folgenden beschrieben.

Interessierte Unternehmen müssen sich im dafür vorgesehenen Bereich der Invitalia-Website mit ihren Zugangsdaten für SPID oder CNS anmelden. Nachdem Sie auf Ihr Dashboard zugegriffen haben, geben Sie zunächst den Steuercode des Unternehmens ein, das den Bonus für digitale Exporte Plus beantragt. Das System führt dann eine Echtzeitüberprüfung bei der Handelskammer durch, um zu bestätigen, dass die angemeldete Person die Rolle der gesetzlichen Vertretung innehat.

Im Dashboard können Sie die Maßnahmen einsehen, die derzeit im Portal verfügbar sind, einschließlich des Bonus für digitale Exporte Plus. Nachdem Sie darauf geklickt haben, füllen Sie den Antrag aus, der aus den folgenden Abschnitten besteht:

  • Firmenstammdaten, in denen die Informationen des Unternehmens gemäß dem Handelsregister eingegeben werden.
  • Kontaktperson, unter der die Daten der Person eingegeben werden müssen, die für etwaige Abklärungen kontaktiert werden kann.
  • Ausrufung des Ausnahmezustands, unter dem Nutzer/innen angeben, ob sie im erklärten Notstandsgebiet (für die Regionen Emilia-Romagna, Marken und Toskana) tätig sind (durch Auswahl von JA oder NEIN).
  • Gewählter Typ, der angibt, ob der Antrag für ein einzelnes Unternehmen oder ein Netzwerk/Konsortium gilt.
  • Erklärung, die eine Liste von Aussagen enthält, denen Unternehmen zustimmen müssen, um mit dem Antragsverfahren fortzufahren.
  • Nutzer/innen schließen den Prozess für den Bonus für digitale Exporte Plus ab, indem sie auf die Schaltfläche „PDF generieren“ klicken. Zu diesem Zeitpunkt prüft das System die eingegebenen Daten auf ihre Gültigkeit. Wenn die Prüfungen erfolgreich sind, können Sie das Antragsformular im PDF-Format herunterladen, indem Sie auf die Schaltfläche „Antrag zum Unterschreiben herunterladen“ klicken. Dieses Formular müssen Sie dann digital signieren.

Unterzeichnen Sie den Antrag und laden Sie das unterzeichnete Dokument hoch: Der Antrag muss von der gesetzlichen Vertretung des antragstellenden Unternehmens unterzeichnet werden. Nachdem Sie den Antrag unterzeichnet haben, laden Sie ihn auf die Plattform hoch, indem Sie auf die Schaltfläche „Digital signierten Antrag einreichen“ klicken.

Um den Bonus für digitale Exporte Plus zu beantragen, müssen Sie sich über SPID oder CNS bei der dafür vorgesehenen Website anmelden, den Antragscode/Entwurfscode/die Antrags-ID ICE-2_XXXXXXXX in das entsprechende Feld eingeben und die Einreichung abschließen, indem Sie auf die Schaltfläche „Antrag einreichen“ klicken.

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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