Rechtsstreit
Ein Rechtsstreit ist ein gerichtliches Verfahren über ein Rechtsverhältnis, bei dem mindestens zwei Parteien mit gegensätzlichen Interessen beteiligt sind, bezeichnet auch als Prozess.
Im allgemeinen Sprachgebrauch schließt der Begriff Rechtsstreit auch vorgerichtliche Auseinandersetzungen ein.
Merkmale
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Eingeleitet wird der zivilrechtliche Rechtsstreit durch Klage. Im Strafprozess wird Anklage erhoben. Ziel des Rechtsstreits ist die verbindliche Klärung eines streitigen Sachverhalts durch Urteil, Beschluss oder bei Beweisnot gegebenenfalls einen Vergleich. Aus dem Blickwinkel des Klägers handelt es sich um einen „Aktivprozess“, aus dem des Beklagten um einen „Passivprozess“.
Gemäß § 79 ZPO können die Parteien einen Rechtsstreit vor Gericht selbst führen, soweit sie sich nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen. Besteht Anwaltszwang, wird der Anwalt durch Prozessvollmacht gemäß § 81 ZPO für die Prozesshandlungen legitimiert.
Mit Zugang der Klage bei Gericht wird ein Rechtsstreit anhängig. Verhandlungen unterliegen dem Mündlichkeitsgrundsatz (§ 128 ZPO). Ist der Rechtsstreit entscheidungsreif – beweiserhebliche Tatsachen sind bewiesen oder unstrittig – so entscheidet das Gericht in der Sache (§ 300 ZPO). Der Rechtsstreit ist damit formell beendet, das Urteil entfaltet auch materielle Rechtswirkung. Die unterliegende Partei hat nach § 91 ZPO die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Prozessvergleich beendet einen Rechtsstreit ohne Urteil (§ 779 Abs. 1 BGB). Es handelt sich hierbei um einen Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird.
Nach § 13 GVG gehören vor die ordentlichen Gerichte die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die Familiensachen und die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Zivilsachen) sowie bestimmte Strafsachen.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Stephan Meder, Christoph Sorge (Bearb.), Gert Ueding (Hrsg.): Prozeß. In: Historisches Wörterbuch der Rhetorik, Band 10, Verlag WBG, Darmstadt 2011, Sp. 975–993.
- Uwe Schultz (Hrsg.): Grosse Prozesse. Recht und Gerechtigkeit in der Geschichte. Verlag C. H. Beck, München 1996, ISBN 3-406-40522-3.