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Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen

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Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen
(BSD)
Logo
Rechtsform eingetragener Verein
Gründung 25.03.2002[1]
Sitz Berlin, Deutschland Deutschland
Zweck Interessensvertretung von Gewerben der Prostitution und Anbietern sexueller Dienstleistungen
Vorsitz Stephanie Klee, Elke Winkelmann, Norbert Schlüter
Mitglieder 33[2]
Website bsd-ev.info

Der Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e. V. ist ein im Jahre 2002 in Berlin gegründeter Verein,[1] der fachliche und politische Anliegen und Angelegenheiten für Betreiber von bordellartigen Betrieben und selbständigen Prostituierten wahrnimmt. Er ist im Lobbyregister des deutschen Bundestags eingetragen.[2]

Laut der Satzung des BSD setzt sich der Verband „für eine wirtschaftliche Verbesserung der jeweiligen Aktivitäten, für die Beseitigung jeglicher gesetzlicher Behinderungen dieses Gewerbes, für die Förderung des Ansehens von Prostitution und der Betriebe mit sexuellen Dienstleistungen in der Gesellschaft und die Vermittlung eines realistischen Bildes von Prostitution“ ein.

Der Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen diente dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales als fachlicher Ansprechpartner in Fragen der Prostitution.[3]

2017 führte der BSD ein Gütesiegel für Bordelle ein, welches Legalität, Qualität und Sicherheit der Betriebe belegen soll.[4] Mindeststandards werden mit der ersten Stufe erfüllt, während die zweite Stufe die Ausstattung bewertet.[5] Eine dritte Stufe ist nur durch die unabhängige Prüfung durch ein externes Institut erreichbar.

Während der Covid-Pandemie erarbeitete der Verband ein Hygienekonzept und setzte sich für eine schnelle Wiedereröffnung der Bordelle ein, die im Zuge der Corona-Kontaktbeschränkungen geschlossen wurden,[6][7] was jedoch vom Gesundheitsminister Karl Lauterbach abgelehnt wurde.[8]

Der Verband strebt die Anerkennung der Prostitution als anerkannte Dienstleistung an[9] und spricht sich gegen ein Sexkaufverbot nach Vorbild des Nordischen Modells aus. Gefordert wird die Verbesserung der rechtlichen Situation von Sexarbeitenden und Betreibern von Prostitutionsstätten, deren Einrichtungen im Gegensatz zu zur Wohnungsprostitution nicht im Dunkelfeld agieren. Die Regelungen durch ProstG und ProstSchG werden teils stark kritisiert[10] und teils zwar begrüßt, aber nicht als weitreichend genug betrachtet.[11]

Einzelnachweise

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  1. 1 2 Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Registerblatt VR 21858 B, zuletzt eingesehen am 13. Februar 2026.
  2. 1 2 Lobbyregistereintrag "Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e. V. (BSD)". In: Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung. Deutscher Bundestag, 10. November 2025, abgerufen am 13. Februar 2026.
  3. Sex als Arbeit: Prostitution als Tätigkeit im Sinne des Arbeitsrechts Bernhard Pichler; disserta Verlag; 2013; Seite 164
  4. Prostitution: Verband führt Gütesiegel für Bordelle ein. In: Der Spiegel. 24. August 2017, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 13. Februar 2026]).
  5. Für Bordelle gibt es ab jetzt ein Gütesiegel. In: Stern.de. 24. August 2017, abgerufen am 13. Februar 2026.
  6. Verband will Bordelle mit Hygienekonzept wieder öffnen. In: Der Spiegel. 26. Mai 2020, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 13. Februar 2026]).
  7. Teresa Stiens: Erotikbranche: Was der 2. Corona-Lockdown für die Prostitution bedeutet. In: Handelsblatt.com. 14. November 2020, abgerufen am 13. Februar 2026.
  8. Karl Lauterbach fordert finanzielle Unterstützung für Prostituierte. In: RND.de. 26. Mai 2020, abgerufen am 13. Februar 2026.
  9. Brenda Strohmaier: Bordell-Tabu: Puffbesucher genießen - und schweigen. In: Der Spiegel. 22. Juni 2006, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 13. Februar 2026]).
  10. RedaktionsNetzwerk Deutschland: Prostituierten-Verband fordert mehr Rechte für Sexarbeiterinnen. 2. Juni 2022, abgerufen am 15. Februar 2026.
  11. BSD: STELLUNGNAHME zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 23. 09. 2023 (Ausschussdrucksache 20(13)123a). In: Deutscher Bundestag. Sekretariat des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 18. September 2024, abgerufen am 13. Februar 2026.
Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen
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